Öffentliche Stellenausschreibung
Kenn-Nr.: Ö/010-2026
Im Amt für Informationstechnik und Digitalisierung des Landratsamtes Meißen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen unbefristet zu besetzen:
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Netzwerkadministration (w /m/ d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt bis zu 39 Stunden. Der Arbeitsort ist Meißen.
Als zukunftsfähiger Arbeitgeber bieten wir Ihnen Sicherheit und mit der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie Telearbeit eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zielgerichtete Angebote zur Fortbildung, Personalentwicklung und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement für unsere Beschäftigten runden unser Arbeitgeberprofil ab. Mit rund 1.400
Beschäftigten in der Kreisverwaltung sind wir einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Für fachliche Fragen erreichen Sie den Leiter des Sachgebietes Herrn Esser unter der Telefonnummer 03521 725-1181.
Ralf Hänsel
Landrat
Flexible Arbeitszeiten
Gesundheitsmaßnahmen
Betriebliche Altersvorsorge
Corporate Benefits
Fahrradleasing
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse Für die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse ist mit der Bewerbung die Vorlage einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigen können.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 19.03.2026 über unser Karriereportal unter www.kreis-meissen.de/Stellenausschreibunqen einzureichen. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.