Öffentliche Stellenausschreibung
Kenn-Nr.: Ö/A05-2025
Im Landratsamt Meißen ist zum 01.10.2026 ein Studienplatz für das duale Studium
Soziale Arbeit – Studienrichtung Soziale Dienste Bachelor of Arts (B.A.)
zu besetzen.
Als Landkreis mit einer reichen Tradition – bekannt durch das Meißner Porzellan und Schloss Moritzburg – verbinden wir historische Wurzeln mit modernen Ansätzen in Verwaltung und Wirtschaft. Zudem legen wir großen Wert auf Bildung und sind mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Das duale Studium hat eine Regelstudienzeit von 3 Jahren und gliedert sich in Theorie- und Praxisphasen. Die theoretischen Studienabschnitte absolvieren Sie an der Dualen Hochschule Sachsen – Studienakademie Breitenbrunn. Während der Praxisphasen sind Sie in verschiedenen Fachämtern mit Tätigkeitsbezug zur Sozialen Arbeit im Landratsamt Meißen eingesetzt. Hierbei werden Sie schrittweise an die Beratung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenslagen herangeführt. Nach Abschluss des Studiums bieten sich Ihnen vielfältige und interessante Einsatzmöglichkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere im Kreisjugendamt, im Gesundheitsamt und im Jobcenter unserer Landkreisverwaltung. Weitere Informationen zum Studium erhalten Sie unter www.dhsn.de/studienangebot/detail/soziale-dienste.
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Für Fragen erreichen Sie die Ausbildungsleitung Frau Rößler unter der Telefonnummer 03521 725-1103.
Ralf Hänsel
Landrat
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 25.11.2025 über unser Karriereportal mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist
jederzeit möglich.