Öffentliche Stellenausschreibung
Kenn-Nr.: Ö/A02-2025
Sie suchen eine abwechslungsreiche Ausbildung und arbeiten gern an der frischen Luft? Für die dreijährige Ausbildung zur
Straßenwärterin/zum Straßenwärter (w/m/d)
sind im Landratsamt Meißen zum 01.09.2026 drei Stellen zu besetzen.
Als Landkreis mit einer reichen Tradition – bekannt durch das Meißner Porzellan und Schloss Moritzburg – verbinden wir historische Wurzeln mit modernen Ansätzen in Verwaltung und Wirtschaft. Zudem legen wir großen Wert auf Bildung und sind mit rund 1.400 Beschäftigten in der Kreisverwaltung einer der größten Arbeitgeber in einer der schönsten Regionen des Landes, im Sächsischen Elbtal. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de.
Die praktische Ausbildung zur Straßenwärterin/zum Straßenwärter findet in den Straßenmeistereien des Landratsamtes Meißen (betriebliche Ausbildung) und im Ausbildungszentrum Zwickau (überbetriebliche Ausbildung) statt. Die theoretische Berufsausbildung erfolgt am Beruflichen Schulzentrum für Bau- und Oberflächentechnik in Zwickau.
Freuen Sie sich auf einen sehr vielseitigen Arbeitsalltag, in welchem große Räum- und Streufahrzeuge sowie Unimogs Ihre täglichen Begleiter und Helfer sind.
Ihre zukünftigen Aufgaben umfassen insbesondere:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Für Fragen erreichen Sie die Ausbildungsleitung Frau Throne unter der Telefonnummer 03521 725-1113.
Ralf Hänsel
Landrat
Voraussetzung für eine Einstellung ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern/der Immunität gegen Masern oder einer gegebenenfalls vorliegenden medizinischen Kontraindikation (gilt nur für Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden) und die arbeitsmedizinische Eignung (Berufstauglichkeit gemäß Paragraf 32 Jugendarbeitsschutzgesetz, Höhentauglichkeit, Heben und Tragen). Zur Vorlage der Nachweise erhalten Sie rechtzeitig im Laufe des Stellenbesetzungsverfahrens weitere Informationen.
Wir bitten Sie, Bewerbungen bis spätestens 04.11.2025 über unser Karriereportal mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Unvollständige Bewerbungsunterlagen können im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Angesichts der in der Landkreisverwaltung Meißen anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Personen jeden Geschlechts gleichermaßen erwünscht.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des Paragrafen 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) – ist ausdrücklich erwünscht. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten finden Sie auf unserer Homepage www.kreis-meissen.de. Ein Widerruf der Einwilligung ist
jederzeit möglich.